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Impressum – Angaben nach § 5 TMG, Pflichtangaben nach der DL-InfoV


Rechtsanwalt
Dr. Thorsten Graf
Salzufler Str. 141 b
32052 Herford

Telefon: 0 52 21 / 1 87 99 40
Fax:       0 52 21 / 1 87 99 41
E-Mail: info@ra-dr-graf.de

Berufsbezeichnung und zuständige Kammer
Ich bin Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamm und als Rechtsanwalt nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zugelassen.

Für Rechtsanwälte gelten folgende berufsrechtliche Regelungen:
Außerdem gilt für Fachanwälte die Fachanwaltsordnung (PDF).

Die berufsrechtlichen Regelungen können über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) in der Rubrik "Berufsrecht" auf Deutsch und auf Englisch eingesehen und abgerufen werden

USt-ID-Nr.: noch nicht neu vergeben

Berufshaftpflicht:
Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft in 10900 Berlin. Räumlicher Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Tätigkeiten in den Mitgliedsländern der Europäischen Union und genügt so mindestens den Anforderung der §§ 51 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).

Außergerichtliche Streitschlichtung
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer Hamm (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i. V. m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§§ 191 f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de), E-Mail: schlichtungsstelle@brak.de.


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Am 12. Mail hat der BGH eine Grundsatzentscheidung (Urteil vom 12. Mai 2010 – I ZR 121/08 – Sommer unseres Lebens) zur Haftung von privaten Betreibern eines W-LAN Netzwerkes für Urheberrechtsverletzungen getroffen.
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Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat mit Urteil vom 21.04.2010 (Az. T-361/08) entschieden, dass ein Element einer Marke, das grundsätzlich einem anderen Markenzeichen ähnlich ist, ohne Weiteres noch keine Verwechslungsgefahr begründet. So reicht eine begriffliche Ähnlichkeit nicht aus, wenn die ältere Marke aus einem wenig verfremdeten Phantasiebild besteht und sie keine besondere Verkehrsgeltung inne hat.
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Grundsatzentscheidungen des BGH zur markenrechtlichen Zulässigkeit von Google AdWords
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