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Konfliktmanagement: Drei Wege zum Ziel
Weg 1: Konfliktvermeidung


Konflikte entstehen oftmals dadurch, dass die Rechte und Pflichten von Vertragsparteien nicht oder nicht präzise genug geregelt sind. Eine geschickte, den Bedürfnissen der Parteien und dem zu regelnden Lebenssachverhalt angepasste Vertragsgestaltung kann wesentlich dazu beitragen, spätere Konflikte im Vorfeld zu vermeiden.

Manchmal aber besteht die Gefahr, dass Sie unfreiwillig in Konflikte verwickelt werden. Zum Beispiel im Bereich des Multimediarechts liegt das an der oftmals unklaren Rechtslage, aber auch teilweise an der noch mangelnden Kenntnis wichtiger Verhaltensregeln. Als Beispiele seien genannt die Beachtung von wettbewerbs-, marken- und urheberrechtlichen Normen.

Zur Konfliktvermeidung zählt aber auch, unsere Mandanten über wichtige Rechtsänderungen (neue Gesetze und Rechtsprechung) in Form von Mandantenrundschreiben zu informieren. Nur wer hierüber aufgeklärt ist, kann sich gesetzeskonform und damit konfliktvermeidend verhalten.

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