Startseite Prozesskostenrechner Kontakt Impressum

Prozesskostenrechner


Kalkulieren Sie Ihre möglichen Kosten.

Hier für Sie ein Werkzeug, das Richter Franz Dimbeck dem Netz frei zur Verfügung stellt und mit dem Sie Ihr Kostenrisiko in Zivilprozessen (erste und zweite Instanz) berechnen können.

Danke, Herr Dimbeck!

(Achtung: Sie benötigen einen Java-fähigen Browser)

So geht’s:


  • Geben Sie in das Feld »Streitwert« den Betrag ein, um den prozessiert wird.
  • Wenn Sie und/oder Ihr Gegner durch Anwälte vertreten sind, markieren Sie das Feld »Kläger hat Anwalt« und/oder »Beklagter hat Anwalt«.
  • Falls eine Beweisaufnahme erforderlich ist, markieren Sie das Feld »mit Beweisaufnahme« und geben Sie die geschätzten Kosten hierfür ein, also Fahrtkosten und Verdienstausfall der Zeugen und Kosten der Sachverständigengutachten.
  • Das Feld »Berufung« markieren Sie, wenn Sie die Kosten der 2. Instanz berechnen wollen.

Die Kosten eines Zivilprozesses


News

Am 12. Mail hat der BGH eine Grundsatzentscheidung (Urteil vom 12. Mai 2010 – I ZR 121/08 – Sommer unseres Lebens) zur Haftung von privaten Betreibern eines W-LAN Netzwerkes für Urheberrechtsverletzungen getroffen.
mehr...
Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat mit Urteil vom 21.04.2010 (Az. T-361/08) entschieden, dass ein Element einer Marke, das grundsätzlich einem anderen Markenzeichen ähnlich ist, ohne Weiteres noch keine Verwechslungsgefahr begründet. So reicht eine begriffliche Ähnlichkeit nicht aus, wenn die ältere Marke aus einem wenig verfremdeten Phantasiebild besteht und sie keine besondere Verkehrsgeltung inne hat.
mehr...
Grundsatzentscheidungen des BGH zur markenrechtlichen Zulässigkeit von Google AdWords
mehr...
Weitere Meldungen