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Dr. jur. Thorsten Graf


Dr. jur. Thorsten Graf, Jahrgang 1969, studierte von 1990 bis 1994 Rechtswissenschaften an der Universität Bielefeld.

Von 1995 bis 1997 promovierte er zum Thema “§ 34 a GewO: Anforderungen an Gewerbetreibende und deren Angestellte” (private Sicherheitsdienste).

1998 beendete er sein Referendariat und erlangte seine Zulassung als Rechtsanwalt.

In den Jahren 1998 und 1999 war er als angestellter Rechtsanwalt tätig.

Im Dezember 1999 gründete er mit Rechtsanwalt Jens Lehmann die Sozietät Lehmann & Graf.

Seit Dezember 2007 ist er auch Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz. Dieser ist Ausdruck besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen auf folgenden Rechtsgebieten: Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Geschmacksmusterrecht.

Seit dem 01.01.2009 führt Dr. Graf seine eigene Kanzlei am bisherigen Standort alleine fort.
 

Schwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeit:


Vorstand im Norddeutschen Verband der Fachanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz (NVFGR)

Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie des DAV.

Mitglied der Initiative Wirtschaftsstandort Kreis Herford e. V.

Mitglied der Erich-Gutenberg-Gesellschaft e. V.

Mitglied der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e. V. (GRUR)

Mitglied im Arbeitskreis Wettbewerbsrecht Westfalen-Lippe e. V.

E-Mail: graf@ra-dr-graf.de

News

Am 12. Mail hat der BGH eine Grundsatzentscheidung (Urteil vom 12. Mai 2010 – I ZR 121/08 – Sommer unseres Lebens) zur Haftung von privaten Betreibern eines W-LAN Netzwerkes für Urheberrechtsverletzungen getroffen.
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Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat mit Urteil vom 21.04.2010 (Az. T-361/08) entschieden, dass ein Element einer Marke, das grundsätzlich einem anderen Markenzeichen ähnlich ist, ohne Weiteres noch keine Verwechslungsgefahr begründet. So reicht eine begriffliche Ähnlichkeit nicht aus, wenn die ältere Marke aus einem wenig verfremdeten Phantasiebild besteht und sie keine besondere Verkehrsgeltung inne hat.
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Grundsatzentscheidungen des BGH zur markenrechtlichen Zulässigkeit von Google AdWords
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